|
UMZUGSRATGEBER |
|
Ein altes Sprichwort sagt:
„Dreimal umgezogen ist wie einmal
abgebrannt“.
Das muss nicht sein, denn gute Planung erspart viel Mühe
und Ärger.
|
|
Hier ein paar
Tipps: |
1 Monat vorher:
|
Das nehmen
Sie besser nicht mit!
Keller, Dachboden, Garage und Kleiderschränke entrümpeln.
|
|
Tipp: |
Gardinen, Jalousien, Teppiche,
Einbauten (z. B. Küche), die Sie vielleicht nicht
mit in die neue Wohnung nehmen möchten, aber intakt
und viel zu schade zum Wegwerfen sind, kommen dem
Nachmieter oft gerade recht. Sprechen Sie mit ihm
bzw. Ihrem Vermieter über die Übernahme |
|
3 Wochen vorher: |
Abmelden, ummelden, anmelden |
|
Tipp: |
Damit Sie
nicht in Zeitverzug kommen, erkundigen Sie sich
am besten sobald Ihre Umzugspläne konkret werden,
welche Termine und Unterlagen bei Behörden wichtig
sind. Dann können Sie Formalitäten in aller Ruhe
erledigen. An vielen Stellen ist eine Ummeldung
schon per Internet möglich.
Nicht vergessen: Rechtzeitig Urlaub für den Umzug
anmelden! |
|
1 Woche vorher |
Das lassen Sie sich nicht
nehmen! Vielleicht können Sie einiges schon vor
dem eigentlichen Umzugstag in die neuen vier Wände
bringen; Wertgegenstände wie Dokumente oder Schmuck
sollten Sie ohnehin persönlich und getrennt von
Möbeln transportieren! |
|
Tipp |
Denken Sie auch daran, Ihren
Gefrier-/Kühlschrank rechtzeitig abzutauen und Vorräte
aufzubrauchen. Kisten nicht zu schwer und sortiert
nach künftigen Zimmern packen. Beschriftung nicht
vergessen! Zerbrechliches in Zeitungspapier einwickeln. |
|
Noch 1 Tag: |
Morgen geht’s los!
|
|
Tipp:
|
Decken Sie Fußböden und Teppiche
rechtzeitig ab, damit Sie am Tag des Umzugs sofort
loslegen können und auf Verschmutzungen keine Rücksicht
zu nehmen brauchen. Rücksicht sollten Sie auch auf
Ihre Nachbarn nehmen: Einfach nur ein, zwei Tage
vorher Bescheid geben, wann es tatsächlich los geht. |
|
Hinterher: |
Nicht vergessen – umziehen
und Geld sparen! Umzugskosten können soweit der
Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt, als Werbungskosten
steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Umzug
beruflich bedingt ist. |
|
Tipp:
|
Es gibt auch einen Pauschalbetrag,
der für „sonstige Umzugskosten“ steuerlich geltend
gemacht werden kann. Dieser Pauschalbetrag liegt
für Ledige bei 537,00 Euro, für Verheiratete bei
1.704,00 Euro. |
|
|
|
Vor dem Umzug |
 |
alte Wohnung kündigen
|
 |
Renovierungs- sowie
Kautionsregelungen aus dem alten Mietvertrag absprechen
|
 |
neue Wohnung und eigene Möbel
ausmessen, dann Einrichtung planen
|
 |
Transportwege (z. B. Flure und
Türen) ausmessen
|
 |
Umzugstermin festlegen und Urlaub
nehmen
|
 |
Helfer oder Umzugsunternehmen
organisieren
|
 |
Verpackungsmaterial besorgen und
nach und nach einpacken
|
 |
Ablesetermine von Strom, Wasser,
Heizung klären
|
 |
Betreuung für Kinder und
Haustiere organisieren
|
 |
Ummeldung beginnen
|
 |
Umzugsablauf planen
|
|
|
Tag vor dem Umzug |
 |
Getränke einkaufen
|
 |
Werkzeug- und Verbandskasten
bereitstellen
|
 |
Böden in der neuen Wohnung
abdecken
|
 |
Lampen montieren
|
 |
ggf. Platz für Umzugsautos
absperren
|
 |
Pflanzen in die neue Wohnung
bringen
|
|
|
Am Umzugstag |
 |
Treppenhaus auf Vorschäden
überprüfen
|
 |
Umzugshelfer einweisen
|
 |
möglichst in jeder Wohnung jemanden
haben, der weiß wo welche Kisten hingehören
(oder Zettel an die Türen der neuen Wohnung hängen)
|
 |
Schäden durch den Umzug
protokollieren
|
 |
Zählerstand mit Zeugen ablesen
|
|
|
Checkliste Ummeldung |
 |
Behörden: Ausweispapiere,
Hundemarken, Kfz
|
 |
Finanzamt
|
 |
Agentur für Arbeit (auch
Kindergeld/ BAföG)
|
 |
Kreiswehrersatzamt
|
 |
AZDBS
|
 |
Versicherungen: Kranken-, Kfz-,
Haftpflicht-, ...
|
 |
Bank
|
 |
Post ggf. Nachsendeauftrag
|
 |
Telefon, Kabelanschluss
|
 |
Kita, Schule, Arbeitgeber
|
 |
Abonnements
|
 |
Vereine, Verbände, Kirchen
|
 |
Ärzte
|
 |
Familie, Freunde, Bekannte,
Nachbarn
|
|
|
|
|