Kontakt Anfahrt Impressum Datenschutz
 
Unternehmen
Home
Kontakt
Vermietung
Eigener Bestand
Wohnungsangebote
Verwaltung
Wohneigentum
Gemeinde & Dritte
Service
Umzugsratgeber
 
UMZUGSRATGEBER
 

Ein altes Sprichwort sagt:
„Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt“.
Das muss nicht sein, denn gute Planung erspart viel Mühe und Ärger.

 
Hier ein paar Tipps:
1 Monat vorher: Das nehmen Sie besser nicht mit!
Keller, Dachboden, Garage und Kleiderschränke entrümpeln.
 
Tipp: Gardinen, Jalousien, Teppiche, Einbauten (z. B. Küche), die Sie vielleicht nicht mit in die neue Wohnung nehmen möchten, aber intakt und viel zu schade zum Wegwerfen sind, kommen dem Nachmieter oft gerade recht. Sprechen Sie mit ihm bzw. Ihrem Vermieter über die Übernahme  
3 Wochen vorher: Abmelden, ummelden, anmelden  
Tipp: Damit Sie nicht in Zeitverzug kommen, erkundigen Sie sich am besten sobald Ihre Umzugspläne konkret werden, welche Termine und Unterlagen bei Behörden wichtig sind. Dann können Sie Formalitäten in aller Ruhe erledigen. An vielen Stellen ist eine Ummeldung schon per Internet möglich.
Nicht vergessen: Rechtzeitig Urlaub für den Umzug anmelden!
 
1 Woche vorher Das lassen Sie sich nicht nehmen! Vielleicht können Sie einiges schon vor dem eigentlichen Umzugstag in die neuen vier Wände bringen; Wertgegenstände wie Dokumente oder Schmuck sollten Sie ohnehin persönlich und getrennt von Möbeln transportieren!  
Tipp Denken Sie auch daran, Ihren Gefrier-/Kühlschrank rechtzeitig abzutauen und Vorräte aufzubrauchen. Kisten nicht zu schwer und sortiert nach künftigen Zimmern packen. Beschriftung nicht vergessen! Zerbrechliches in Zeitungspapier einwickeln.  
Noch 1 Tag: Morgen geht’s los!  
Tipp: Decken Sie Fußböden und Teppiche rechtzeitig ab, damit Sie am Tag des Umzugs sofort loslegen können und auf Verschmutzungen keine Rücksicht zu nehmen brauchen. Rücksicht sollten Sie auch auf Ihre Nachbarn nehmen: Einfach nur ein, zwei Tage vorher Bescheid geben, wann es tatsächlich los geht.  
Hinterher:  Nicht vergessen – umziehen und Geld sparen! Umzugskosten können soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt, als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Umzug beruflich bedingt ist.  
Tipp: Es gibt auch einen Pauschalbetrag, der für „sonstige Umzugskosten“ steuerlich geltend gemacht werden kann. Dieser Pauschalbetrag liegt für Ledige bei 537,00 Euro, für Verheiratete bei 1.704,00 Euro.   
 
Vor dem Umzug

alte Wohnung kündigen

Renovierungs- sowie Kautionsregelungen aus dem alten Mietvertrag absprechen

neue Wohnung und eigene Möbel ausmessen, dann Einrichtung planen

Transportwege (z. B. Flure und Türen) ausmessen

Umzugstermin festlegen und Urlaub nehmen

Helfer oder Umzugsunternehmen organisieren

Verpackungsmaterial besorgen und nach und nach einpacken

Ablesetermine von Strom, Wasser, Heizung klären

Betreuung für Kinder und Haustiere organisieren

Ummeldung beginnen

Umzugsablauf planen

 
Tag vor dem Umzug

Getränke einkaufen

Werkzeug- und Verbandskasten bereitstellen

Böden in der neuen Wohnung abdecken

Lampen montieren

ggf. Platz für Umzugsautos absperren

Pflanzen in die neue Wohnung bringen

 
Am Umzugstag

Treppenhaus auf Vorschäden überprüfen

Umzugshelfer einweisen

möglichst in jeder Wohnung jemanden haben, der weiß wo welche Kisten hingehören
(oder Zettel an die Türen der neuen Wohnung hängen)

Schäden durch den Umzug protokollieren

Zählerstand mit Zeugen ablesen

 
Checkliste Ummeldung

Behörden: Ausweispapiere, Hundemarken, Kfz

Finanzamt

Agentur für Arbeit (auch Kindergeld/ BAföG)

Kreiswehrersatzamt

AZDBS

Versicherungen: Kranken-, Kfz-, Haftpflicht-, ...

Bank

Post ggf. Nachsendeauftrag

Telefon, Kabelanschluss

Kita, Schule, Arbeitgeber

Abonnements

Vereine, Verbände, Kirchen

Ärzte

Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn

 
Download Umzugsratgeber (pdf)
 
Für die Ansicht dieses Dokuments benötigen Sie Adobe Reader
Version 8.0 oder neuer.